Buchen laufender Geschäftsvorfälle:

 

Jeder Kaufmann, der in Deutschland ein Unternehmen betreibt, sei es auch noch so klein, ist verpflichtet Bücher und Aufzeichnungen zu führen.

Neben den durch Gesetz geforderten Verpflichtungen zur Führung von Büchern und Aufzeichnungen geben sie dem Unternehmer nähere Auskunft über den aktuellen Stand seines Unternehmens. Die Buchführung spiegelt die erreichten Ergebnisse der vergangenen Abrechnungsperiode wieder und ermöglicht Zukunftsprognosen.

Das aktuelle Zahlenwerk einer professionell erstellten Buchführung ist für den erfolgreichen Unternehmer Basis schneller und richtiger Entscheidungen. Dies gilt von der Unternehmensgründung bis zum Ende der Geschäftstätigkeit

 

§  Anfertigung eines kurz-, mittel-, oder langfristigen operativen Unternehmensplans

§  Betriebsvergleich zu anderen Unternehmen

§  Kontrolle der erreichten Ergebnisse, auch im Vergleich zu anderen Abrechnungsperioden

§  Bereitstellung von Zahlenmaterial für das Finanzamt

 

Das Steuerberatergesetz setzt für diese Aufgaben enge Grenzen. Um Ihnen trotz dieser Einschränkungen den bestmöglichen Service bieten zu können, arbeiten wir eng mit Steuerberatern und Rechtsanwälten zusammen. Sehr gerne arbeiten wir auch mit Ihren Beratern zusammen.